Mein Honorar

richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG.
Danach ist das Honorar in erster Linie vom Streitwert abhängig. Der Umfang der Tätigkeit oder deren Schwierigkeit haben nachrangige Bedeutung. Das Honorar ist auch vom Erfolg unabhängig (eine Ausnahme hiervon ist im § 4 a RVG vorgesehen).

In vielen Fällen reichen die gesetzlichen Gebühren nicht, um den Aufwand zu decken, der für eine gute Bearbeitung des Mandats erforderlich ist. In solchen Fällen werde ich Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Je nach Vereinbarung honorieren Sie mich auf der Basis eines Stundensatzes oder einer Pauschalvergütung. Bei der Wahl eines Stundensatzes kontrollieren Sie die Wirtschaftlichkeit der getroffenen Maßnahmen anhand der monatlichen Gebührenrechnung.

Natalia Bott
Rechtsanwältin



Mitglied im AnwaltVerein,
Mitglied der AG Anwältinnen und des Forums Junge Anwaltschaft

Nürnberger Straße 16
10789 Berlin
030 / 398 357 84

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